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Auf dem Workshop wurde festgestellt, dass die Funktionsfähigkeit des Internet insgesamt durch die Umstellung auf neue Internetadressen in keiner Weise gefährdet ist. Um sicherzustellen, dass bei einem Übergang zu IPv6 alle bisher genutzten Netzkomponenten und Internetanwendungen weiterhin nutzbar sein werden, ist ein Zusammenwirken der verschiedenen Betroffenen, also Unternehmen und Nutzer, erforderlich.

Während der bisherige Standard mit 4,3 Milliarden zugelassenen IP-Adressen seine Auslastungsgrenze erreicht hat, ermöglicht der neue Standard eine faktisch unbegrenzte Adressenzahl. Beide Standards sind nicht kompatibel, lassen sich jedoch parallel in vorhandenen Netzinfrastrukturen verwenden.

Die Vergabe der IP-Adressen erfolgt weltweit zentral über die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige Organisation "Internet Corporation for Assigned Names and Numbers" (ICANN). Der Zeitraum, in dem die beiden Versionen IPv4 und IPv6 parallel verwendet werden, wird voraussichtlich einige Jahre dauern.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird Foren zu IPv6 auch in Zukunft unterstützen und darin aktiv mitarbeiten. Hierzu gehört unter anderem die Mitarbeit im Deutschen IPv6-Rat und in einer eigenen Projektgruppe des Nationalen IT-Gipfels.

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