Politik

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Dazu sagte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess, heute in Berlin:

Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur besseren medizinischen Versorgung auf dem Land beschlossen. So sind finanzielle Anreize für Mediziner vorgesehen, sich in unterversorgten Gebieten neu niederzulassen oder Praxen zu übernehmen. Mehr Geld alleine aber wird den Ärztemangel in ländlichen Regionen nicht beheben. Es gilt darüber hinaus für Kommunen, Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen, sich gemeinsam mit Ärzten und Krankenhäusern für eine bessere Versorgung einzusetzen.

Bereits im Vorfeld der Pflegereform werden die gesetzlich Versicherten auf höhere Lasten eingestimmt. Besonders die Versorgung Demenz-Erkrankter sei nicht ohne eine Beitragserhöhung zu machen, heißt es aus Berlin. Doch das Umlageverfahren steht bereits jetzt auf wackeligen Füßen. Ohnehin wird sich mit der Verdoppelung der Pflegefälle bis 2050 auch der Beitragssatz mindestens verdoppeln.

Die Leistungsbearbeitung in der privaten Krankenversicherung (PKV) soll besser und effizienter werden. So wollen die Unternehmen beispielsweise einfache Leistungsfälle vom Rechnungseingang über die Prüfung bis hin zur Erstellung der Leistungsabrechnung künftig vollständig automatisiert und damit wesentlich schneller abwickeln. Diese sogenannte Dunkelverarbeitung wird erst von 20 Prozent der privaten Krankenversicherer eingesetzt, alle anderen befinden sich hier jedoch derzeit in der Planungs- beziehungsweise Umsetzungsphase.

Die Bundesregierung weist die Kritik des Bundesrates am Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen zurück, will aber einzelne Änderungsvorschläge prüfen. In ihrer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates lehnt die Regierung einen zentralen Vorschlag der Länder zum Abbau von ärztlicher Überversorgung vor allem in Großstädten ab.

Am Samstag, 3. September 2011 wird die erste Bürgerkonferenz mit dem Schwerpunkt "Neuronale Implantate" im Bundespresseamt (Reichstagsufer 14, 10117 Berlin) stattfinden. Die etwa 100 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger werden einen Tag lang über den künftigen Einsatz von medizinischen Technologien mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutieren und ihre Fragen formulieren.

Einige Politiker wollen eine ergänzende Absicherung für den Pflegefall unter dem Dach der sozialen Pflegeversicherung aufbauen. Doch das lässt nicht nur die Beitragssätze steigen, sondern weckt auch politische Begehrlichkeiten. Und die Lösung der eigentlichen Probleme wird einmal mehr in die Zukunft verschoben. Eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegeversicherung ist sinnvoll, solange die zusätzliche Vorsorge über den privaten Versicherungsmarkt läuft. Schließlich sind private Versicherungsunternehmen seit langem mit der Kalkulation und Anlage von Rücklagen vertraut.

Die Gesundheitswirtschaft gehört zu den wirtschaftlich bedeutendsten Branchen in Deutschland. Ihre Unternehmen erwirtschaften rund 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und gehören mit einem Beschäftigtenanteil von etwa 13 Prozent zu den größten Arbeitgebern der deutschen Wirtschaft. Die Nachfrage nach Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen wächst weltweit. Bis 2030 könnte sich der Umsatz mehr als verdreifachen.

Was schon lange ein viel diskutiertes Thema in der Ärzteschaft ist, wird jetzt bestätigt: Die Gesundheitsbürokratie bürdet Ärzten zu viele Verwaltungsaufgaben auf. Dies hat eine aktuelle Umfrage der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württemberg (PVS-BW) unter niedergelassenen Ärzten ergeben. 90 Prozent der Befragten bestätigten, dass sie durch den zunehmenden Verwaltungsaufwand zu wenig Zeit für ihre Patienten haben. Mit den ständigen Neuerungen und Umwälzungen im Gesundheitswesen wird die Abrechnung immer unübersichtlicher.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Damit kommt die Bundesregierung ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe in deutsches Recht nach.