Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Dazu sagte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess, heute in Berlin:
„Der G-BA begrüßt die Beauftragung des Ausschusses mit weiteren Aufgaben und betrachtet dies als einen Beleg des Vertrauens der Politik in seine Arbeit. Der G-BA ist sich seiner damit weiter gestiegenen Verantwortung bewusst, die der Gesetzgeber dem Gremium mit der nun erweiterten Richtlinienkompetenz zur Ausgestaltung des GKV-Leistungskataloges übertragen hat.“
„Die Mitglieder des G-BA, die Patientenvertreter und nicht zuletzt die Mitarbeiter der Geschäftsstelle betrachten es auch als Wertschätzung ihrer bisher geleisteten Arbeit, dass der Gesetzgeber den G-BA nach der Beauftragung mit der Frühbewertung von Arzneimitteln durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz mit weiteren wichtigen Aufgaben betraut. Dazu zählen etwa die Konkretisierung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung, die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung und die sektorenübergreifende Methodenbewertung durch zeitlich befristete Modellprojekte.“