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Zurzeit erarbeitet eine Expertengruppe um Kotterba und Orth im Auftrag des Bundesamtes für Straßenwesen Vorschläge, wie mit Tagesschläfrigkeit im Straßenverkehr umzugehen ist und wann Patienten nach Einleitung einer CPAP-Therapie wieder fahrtauglich sind. Bisher handelt es sich um eine Expertenmeinung, es ist noch kein Gesetzesbeschluss. Eine regelmäßige Anwendung ist bei Schlafapnoe für die Fahrerlaubnis jedoch unerlässlich: Seit 1998 sind Patienten, die keiner regelmäßigen Behandlung nachkommen, in keiner Führerscheinklasse zur Teilnahme am Straßenverkehr mehr zugelassen. Hat man einen Autounfall und kann keine lückenlose Therapie nachweisen, kann man nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich belangt werden und die Kasko-Versicherung ist nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.

Exakte Dokumentation der Therapiestunden entlastet vor Gericht

„Um der Beweispflicht in solchen Fällen entgegen zu kommen, sind in unseren CPAP-Geräten SD-Speicherkarten integriert, auf denen die Therapie- und Betriebsstunden automatisch dokumentiert werden“, berichtet Falko Menzel, Medizinprodukteberater der FLO Medizintechnik GmbH. Bis zu 10 Jahre rückwirkend lassen sich so die Therapiezeiten inklusive Uhrzeit und Datum nachweisen. „Aufgezeichnet wird auf zehn Sekunden genau und nur, wenn das Gerät einen Atemfluss erkennt“, erläutert Menzel. „So können Betroffene im Versicherungsfall die Nutzung glaubhaft und fälschungssicher belegen.“ Diese präzise Dokumentation kann zudem helfen, eine optimal sitzende Maske zu finden und die Druckeinstellungen zu überprüfen.

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