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Senkung des Apothekenabschlags zurücknehmen

Knapp eine Milliarde Euro ließen sich nach Auffassung des vzbv im Arzneimittelvertrieb einsparen. Bei der Erstattung von Medikamenten müssen die Apotheken den Krankenkassen einen Zwangsrabatt einräumen. Diesen Abschlag hatte eine Schiedsstelle kürzlich um 55 Cent auf 1,75 Euro gesenkt, nachdem Verhandlungen zwischen Apotheken und GKV gescheitert waren. Dieser Beschluss ist wegen einer Klage der Krankenkassen allerdings noch nicht rechtskräftig. Jeder Cent Apothekenabschlag spart den Versicherten 6 Millionen Euro.

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Die Absenkung würde die GKV daher jährlich rund 330 Millionen Euro kosten. "Die Senkung passt nicht zur aktuellen gesellschaftlichen Lage und muss zurückgenommen werden", fordert Billen. Würden darüber hinaus zwei Prozent des Großhandelsrabattes zugunsten der GKV abgeschöpft, entlastete dies die Kassen um weitere 600 Millionen Euro. "Die Koalition und der Gesundheitsminister sind gefordert, Apothekenabschlag und Großhandelsrabatt auf dem Verordnungswege festzulegen und so für mehr Wirtschaftlichkeit im Arzneimittelvertrieb zu sorgen", fordert Billen.

Ärztehonorare und Krankenhausvergütung reformieren

Die Einkommenssteigerungen der Vertragsärzte sollten aus Sicht des vzbv von der gesamtwirtschaftliche Entwicklung und der Einnahmebasis der GKV abhängig gemacht werden. "In Zeiten, wo Arbeitnehmer und Rentner Nullrunden hinnehmen müssen, können die Einkommen der Ärzte nicht überproportional steigen", so Billen. Gegenläufig zur allgemeinen Wirtschaft- und Einkommensentwicklung sind die Vergütungen der niedergelassenen Ärzte im vergangenen Jahr um über drei Milliarden Euro deutlich gestiegen. Um dem drohenden Ärztemangel zu begegnen, fordert der vzbv eine bessere Arbeitsteilung zwischen Ärzten und anderen Heilberufen. Modellversuche in einigen Bundesländern zeigen, dass davon Patienten und Ärzte gleichermaßen profitieren.

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