kann zudem sinnvoll sein, beim Leistungsumfang (z. B. Chefarztbehandlung) Abstriche zu machen und dafür weniger Beiträge zu zahlen. Wenn Sie zehn Jahre privat versichert und mindestens 65 Jahre (in Ausnahmefällen 55 Jahre) alt sind, kann auch der Standardtarif für Rentner attraktiv für Sie sein. In diesem Tarif ist z. B. der Beitrag für Eheleute auf 150 Prozent des Höchstbeitrags in der GKV begrenzt – anders als im Basistarif. Beim Wechsel in andere Tarife Ihres Versicherers werden die Alterungsrückstellungen vollständig angerechnet.
Gibt es Hilfen, wenn ich mir den Basistarif nicht leisten kann?
Der Basistarif ermöglicht Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall
die Rückkehr in den Krankenversicherungsschutz. Manche, z. B. ältere
Menschen oder Arbeitssuchende mit geringem Einkommen, können sich aber
auch die Beiträge des Basistarifs nicht leisten und sind
hilfebedürftig. Ist dies bei Ihnen der Fall, müssen Sie nur die Hälfte
des Beitrags zahlen, also maximal rund 285 Euro im Monat. Wenn auch
diese Halbierung nicht ausreicht, um die Hilfebedürftigkeit zu
überwinden, übernehmen die Sozialämter oder die Bundesagentur für
Arbeit einen Teil der Kosten.
Wer muss sich versichern?
Mit der Einführung der Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2009
muss sich jede/r versichern. Wer dies nicht tut, muss bei verspätetem
Vertragsabschluss Prämienzuschläge zahlen: Für Februar bis Mai dieses
Jahres jeweils den vollen Monatsbeitrag, also maximal rund 570 Euro pro
Monat, ab Juni 2009 für jeden weiteren Monat ein Sechstel des
entsprechenden Beitrags. Sie sollten also auf jeden Fall einen Vertrag
abschließen, falls Sie dies nicht schon getan haben.