Was ist ein Basistarif? Der Basistarif muss seit dem 1. Januar 2009 von allen privaten Krankenversicherungen (PKV) angeboten werden. Die Leistungen sind vergleichbar mit jenen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die PKV darf niemanden ablehnen, der einen berechtigten Antrag auf Versicherung im Basistarif stellt. Abweisung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.
Wie hoch ist der Basistarif?
Der Basistarif kostet bei allen Versicherern für Erwachsene ab 21
Jahren maximal rund 570 Euro im Monat. Familienmitglieder sind nicht
mitversichert und müssen eigene Beiträge zahlen. Die Beitragsspanne
reicht hier laut Finanztest von etwa 226 Euro für Kinder unter 16
Jahren bis rund 275 Euro für junge Frauen bis 20 Jahre.
Für wen kommt der Basistarif in Frage?
Der Tarif steht allen seit 1. Januar 2009 neu PKV-Versicherten offen
sowie Personen ohne Versicherungsschutz, die früher PKV-versichert
waren. Auch als bereits privat Krankenversicherter können Sie in den
Basistarif wechseln, in Ihrer alten oder in einer neuen Versicherung.
Ich bin schon länger privat versichert. Kann ich jederzeit
in den Basistarif wechseln oder gibt es Fristen, die ich beachten muss?
Nein, im Regelfall ist ein Wechsel nur bis zum 30. Juni 2009 möglich.
Es sei denn, Sie sind mindestens 55 Jahre alt oder finanziell
hilfebedürftig. Dann gilt dies Frist nicht.
Wenn Sie im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen
Unternehmens wechseln, können Sie nach 18 Monaten zudem in andere
Tarife Ihrer neuen PKV wechseln; ein Kontrahierungszwang, also eine
gesetzlich auferlegte Pflicht der PKV, Versicherte aufzunehmen, besteht
dann allerdings nicht.
Was sind Alterungsrückstellungen?
Privat Versicherte bilden Alterungsrückstellungen, mit denen die meist
höheren Kosten im Alter über den gesamten Lebenszyklus verteilt werden.
Kann ich die Alterungsrückstellungen bei einem Versicherungswechsel mitnehmen?
In der Vergangenheit war dies nicht möglich. Ein Wechsel lohnte sich
also häufig nicht, weil der Beitrag beim neuen Versicherer deutlich
höher gewesen wäre. Dies hat sich durch die Gesundheitsreform geändert:
Sie können Ihre Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Versicherers
mitnehmen, allerdings nur bis zum Umfang des Basistarifs. Wenn Sie über
höhere Alterungsrückstellungen verfügen, weil Ihr derzeitiger Tarif
umfassendere Leistungen vorsieht, können Sie den verbleibenden Teil der
Alterungsrückstellungen in eine Zusatzversicherung beim vorherigen
Versicherer einbringen.
Ist ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherung möglich?
Sind Ihnen die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung zu hoch
oder sind Sie aus anderen Gründen mit Ihrem Versicherungsschutz
unzufrieden, ist der Wechsel in den Basistarif der eigenen oder einer
anderen PKV nicht die einzige Wahl. Sie haben auch das Recht, bei Ihrem
Versicherer in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu
wechseln.
Informieren Sie sich, welche Tarife Ihre PKV bietet und Ihren
Bedürfnissen entsprechen. Es
kann zudem sinnvoll sein, beim Leistungsumfang (z. B.
Chefarztbehandlung) Abstriche zu machen und dafür weniger Beiträge zu
zahlen. Wenn Sie zehn Jahre privat versichert und mindestens 65 Jahre
(in Ausnahmefällen 55 Jahre) alt sind, kann auch der Standardtarif für
Rentner attraktiv für Sie sein. In diesem Tarif ist z. B. der Beitrag
für Eheleute auf 150 Prozent des Höchstbeitrags in der GKV begrenzt –
anders als im Basistarif. Beim Wechsel in andere Tarife Ihres
Versicherers werden die Alterungsrückstellungen vollständig angerechnet.
Gibt es Hilfen, wenn ich mir den Basistarif nicht leisten kann?
Der Basistarif ermöglicht Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall
die Rückkehr in den Krankenversicherungsschutz. Manche, z. B. ältere
Menschen oder Arbeitssuchende mit geringem Einkommen, können sich aber
auch die Beiträge des Basistarifs nicht leisten und sind
hilfebedürftig. Ist dies bei Ihnen der Fall, müssen Sie nur die Hälfte
des Beitrags zahlen, also maximal rund 285 Euro im Monat. Wenn auch
diese Halbierung nicht ausreicht, um die Hilfebedürftigkeit zu
überwinden, übernehmen die Sozialämter oder die Bundesagentur für
Arbeit einen Teil der Kosten.
Wer muss sich versichern?
Mit der Einführung der Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2009
muss sich jede/r versichern. Wer dies nicht tut, muss bei verspätetem
Vertragsabschluss Prämienzuschläge zahlen: Für Februar bis Mai dieses
Jahres jeweils den vollen Monatsbeitrag, also maximal rund 570 Euro pro
Monat, ab Juni 2009 für jeden weiteren Monat ein Sechstel des
entsprechenden Beitrags. Sie sollten also auf jeden Fall einen Vertrag
abschließen, falls Sie dies nicht schon getan haben.