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Da nun nicht nur die Ärzte in Weiß sondern das ganze System korrupt sind, beschäftigt sich auch das Bundessozialgericht mit der Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen berechtigt sind, mit Leistungserbringern pauschale Schuldanerkenntnisse und Vertragsstrafen zu vereinbaren. Da man offensichtlich nicht mal mehr den Krankenkassen traut, wird auch der Verzicht der Krankenkassen auf eine Weiterleitung von Verdachtsfällen an die Staatsanwaltschaft zukünftig vom Bundessozialgericht zu beurteilen sein.

Ein Jahr nach einer Großrazzia in drei Berliner Krankenhäusern wegen Betrugsvorwürfen steht ein Prozess gegen die Hauptbeschuldigten noch aus ! Es gibt zwar eine 10 000-Seiten-Akte und insgesamt wurde gegen 94 Personen ermittelt – doch ein Prozess gegen die Hauptbeschuldigten ist nicht in Sicht, derzeit gibt es nicht mal eine Anklage. Die Staatsanwälte wissen wohl immer noch nicht, ob überhaupt Betrug vorliegt und gegen wen ermittelt werden soll.

Es sind wohl diese medienwirksamen Berichte warum sich der Deutsche Bundestag inzwischen in regelmäßigen Abständen mit dem Thema Korruption und Fehlverhalten im Gesundheitswesen beschäftigt. Am 27. Mai 2011 debattierte der Deutsche Bundestag über den Antrag der SPDFraktion, systematische Fehlabrechnungen und Betrug stärker zu sanktionieren. Der Bundestag kam zu dem Schluss, dass es wohl besser wäre erst mal die Entscheidung des Großen Senats am Bundesgerichtshof zum Pharmamarketing und zur Bestechlichkeit von Vertragsärzten abzuwarten.
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