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Ärzte und Gesundheitswirtschaft biegen Regeln wie sie wollen zurecht - der Gesetzgeber versucht krampfhaft durch schärfere Vorschriften dem Ungeheuer der Korruption in Weiß Herr zu werden. Im Jahr 2008 wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) der § 128 SGB V über die unzulässige Zusammenarbeit der Leistungserbringer und Vertragsärzte eingeführt. Nach nur 12 Monaten wurden wesentliche Begrifflichkeiten mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) geändert oder neu eingeführt. Neben den Vertragsärzten sind die Ärzte in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen ins Gesetz aufgenommen worden und der Kreis der Adressaten ist auf pharmazeutische Unternehmern, Apotheken, pharmazeutische Großhändler sowie sonstige Anbieter von Gesundheitsleistungen erweitert worden.

So wirklich zufrieden sind Politiker, Gerichte und Staatsanwälte mit den eingeführten Gesetzen nicht und Transparency Deutschland bemängelt seit Mai nun auch noch Korruption im Pflegebereich. Die Arbeitsgruppe Korruption im Gesundheitswesen von Transparency geht der für Pflegedienste wohl unverständlichen Frage nach, ob die mit den Pflegekassen verhandelten Pflegesätze geeignet sein, den Bedarf des alten Menschen an Pflege und Betreuung angemessen zu decken oder ob es nicht doch „Puffer" gebe, die letztlich in die Taschen der Pflegedienste fließen ?

Da nun nicht nur die Ärzte in Weiß sondern das ganze System korrupt sind, beschäftigt sich auch das Bundessozialgericht mit der Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen berechtigt sind, mit Leistungserbringern pauschale Schuldanerkenntnisse und Vertragsstrafen zu vereinbaren. Da man offensichtlich nicht mal mehr den Krankenkassen traut, wird auch der Verzicht der Krankenkassen auf eine Weiterleitung von Verdachtsfällen an die Staatsanwaltschaft zukünftig vom Bundessozialgericht zu beurteilen sein.

Ein Jahr nach einer Großrazzia in drei Berliner Krankenhäusern wegen Betrugsvorwürfen steht ein Prozess gegen die Hauptbeschuldigten noch aus ! Es gibt zwar eine 10 000-Seiten-Akte und insgesamt wurde gegen 94 Personen ermittelt – doch ein Prozess gegen die Hauptbeschuldigten ist nicht in Sicht, derzeit gibt es nicht mal eine Anklage. Die Staatsanwälte wissen wohl immer noch nicht, ob überhaupt Betrug vorliegt und gegen wen ermittelt werden soll.

Es sind wohl diese medienwirksamen Berichte warum sich der Deutsche Bundestag inzwischen in regelmäßigen Abständen mit dem Thema Korruption und Fehlverhalten im Gesundheitswesen beschäftigt. Am 27. Mai 2011 debattierte der Deutsche Bundestag über den Antrag der SPDFraktion, systematische Fehlabrechnungen und Betrug stärker zu sanktionieren. Der Bundestag kam zu dem Schluss, dass es wohl besser wäre erst mal die Entscheidung des Großen Senats am Bundesgerichtshof zum Pharmamarketing und zur Bestechlichkeit von Vertragsärzten abzuwarten.

Im Februar diesen Jahres musste sich die Bundesregierung mit einer kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zum Fehlverhalten im Gesundheitswesen befassen. Ob Formen von Fehlverhalten zu- bzw. abgenommen haben (zum Beispiel bei Apotheken, Ärzten, Hilfsmitteln), kann die Bundesregierung aber auch nicht beantworten, da keine belastbaren Daten vorlägen. Im Hilfsmittelbereich ist nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen von einem Rückgang fragwürdiger Praktiken aufgrund der Regelungen in § 128 SGB V auszugehen. Die Bundesregierung habe dessen ungeachtet bemerkt, dass teilweise versucht werde, diese Regelungen gezielt zu umgehen, so dass man die weitere Entwicklung beobachten werde.

Offensichtlich haben Politiker die Kreativität der Marktteilnehmer und Rechtsanwälte sowie das übliche Zurechtbiegen der Regeln im Dschungel aus Abrechnungsbürokratie und anderer gesetzlicher Vorschriften unterschätzt. Im Arbeitsentwurf des GKV-Versorgungsgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, werden aus diesem Grund im § 128 SGB V der Heilmittelbereich sowie Beteiligungen von Ärzten an Unternehmen von Leistungserbringern mit aufgenommen.
Zusätzlich will die Politik unterbinden, dass zuweisende Ärzte und Operateure ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Teil-Berufsausübungsgemeinschaft bilden und hierfür eine Zulassung erhalten, um den Gewinn in Abhängigkeit von den Zuweisungszahlen zu verteilen.

Bei so vielen Neuregelungen im Kampf gegen Fehlverhalten im deutschen Gesundheitswesen hat auch der Deutsche Ärztetag in der letzten Woche einer „umfassenden Novellierung“ der ärztlichen Berufsordnung zugestimmt. Diese neue Berufsordnung soll sogenannten Anwendungsbeobachtungen, die zur Verdeckung unzulässiger Zuwendungen durchgeführt werden, einen Riegel vorschieben. Die nicht wirklich überzeugende Regelung sieht vor, dass künftig die Vergütung den Leistungen entsprechen müsse, die Ärzte für Hersteller oder Erbringer von Arznei-, Heil- und Hilfsmittel oder Medizinprodukte erbringen. Verträge über solche Zusammenschlüsse sind schriftlich abzuschließen und sollen der zuständigen Ärztekammer vorgelegt werden, heißt es in der (Muster-)Berufsordnung.

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Die nächste Schwachstelle bei den Gesetzen ist schon vorprogrammiert. Die Bundesregierung ist gut beraten, bei den bevorstehenden Beratungen zum GKV-Versorgungsgesetz über unzulässige Kooperationen zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (§128 SGB V), die mögliche Einführung der "Heilkundeübertragungs-Richtlinie" durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)zu beachten.

Der Gemeinsame-Bundesausschuss (G-BA) berät derzeit die Richtlinien zur Übertragbarkeit ärztlicher Tätigkeiten. Die Einführung einer "Heilkundeübertragungs-Richtlinie" könnte bedeuten, dass Pflegekräfte eigenständig Heil- und Hilfsmittel verordnen und Patienten überweisen dürften.

Der § 128 SGB V spricht aber bisher nur von „Vertragsärzten“ und „Ärzten in Krankenhäusern“.

Die Branche ist clever genug, um nach Inkrafttreten der Heilkundeübertragungs-Richtlinie, Kick-Backs oder sonstige Zuwendungen an die Angehörigen der Pflegeberufe (z.B. Hilfsmittelexperte oder Hilfsmittelcoach) zu leisten. Angehörige der Pflegeberufe sind bisher nicht vom § 128 SGB V erfasst und im Gesundheitsmarkt geht es einzig darum, entsprechende Rezepte für Versorgungen zu erhalten – egal wer sie ausgestellt hat.

Für ein korruptionsfreies Gesundheitswesen:
http://facebook.com/social.bade

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