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Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Dazu sagte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess, heute in Berlin:

„Der G-BA begrüßt die Beauftragung des Ausschusses mit weiteren Aufgaben und betrachtet dies als einen Beleg des Vertrauens der Politik in seine Arbeit. Der G-BA ist sich seiner damit weiter gestiegenen Verantwortung bewusst, die der Gesetzgeber dem Gremium mit der nun erweiterten Richtlinienkompetenz zur Ausgestaltung des GKV-Leistungskataloges übertragen hat.“

„Die Mitglieder des G-BA, die Patientenvertreter und nicht zuletzt die Mitarbeiter der Geschäftsstelle betrachten es auch als Wertschätzung ihrer bisher geleisteten Arbeit, dass der Gesetzgeber den G-BA nach der Beauftragung mit der Frühbewertung von Arzneimitteln durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz mit weiteren wichtigen Aufgaben betraut. Dazu zählen etwa die Konkretisierung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung, die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung und die sektorenübergreifende Methodenbewertung durch zeitlich befristete Modellprojekte.“

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Zugleich kommentierte Hess die künftig veränderten Strukturen und Verfahren, die das GKV-VStG für den G-BA vorsieht, aber kritisch, weil diese eine ergebnisorientierte und zügige Arbeit des Gremiums in Frage stellen könnten. Als Beispiel nannte er die erweiterten mündlichen Stellungnahmeverfahren, welche die Komplexität der Verfahren weiter erhöhten. „Die Beratungen können dadurch unter Umständen erheblich und unnötig in die Länge gezogen werden, obwohl die Verfahrensdauer ja schon jetzt nicht selten Anlass für Kritik aus den Reihen der Politik ist“, sagte Hess.

„Die in diesem Zusammenhang immer wieder geforderte Transparenz und die angeblich nötige Stärkung der demokratischen Legitimation des G-BA ist mitunter die verklausulierte Forderung nach direkter, aber nicht sachgerechter Einflussnahme auf die Bewertung von Methoden, Produkten und Arzneimitteln.“

Wesentliche Teile der Reform sollen bereits am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

 

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