Dem Bundesrat gehen die bisherigen Vorstellungen der Regierung zum Abbau von Überversorgung insgesamt nicht weit genug. Nach dem Willen der Länder sollen die KVen einen Praxissitz aufkaufen müssen, wenn der Zulassungsausschuss feststellt, dass dieser für eine ausreichende Versorgung nicht notwendig ist. Eine solche Regelung diene „der Vermeidung einer dauerhaften Festschreibung von Überversorgungen in einzelnen Planungsregionen“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Die Regierung sagt zu, diesen Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen.
Deutliche Kritik äußert der Bundesrat an den Plänen der Regierung zur Einführung einer so genannten spezialärztlichen Versorgung. Laut Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten von Kliniken erweitert werden, Patienten mit komplexen Krankheiten wie Krebs, Aids oder Multipler Sklerose auch ambulant zu behandeln. Krankenhausärzte sowie niedergelassene Fachärzte sollen unter gleichen Qualifikationsvoraussetzungen und einheitlichen Bedingungen Patienten mit seltenen Krankheiten oder besonderen Krankheitsverläufen versorgen, heißt es dazu im Entwurf.
Nach Auffassung des Bundesrates offenbart die Ausgestaltung des neuen Versorgungsbereichs „Regelungslücken und Fehlanreize“. Unter anderem seien Kostenrisiken für die gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Der Bundesrat schlägt vor, den entsprechenden Artikel aus dem Entwurf herauszulösen und in einem gesonderten Gesetzesverfahren zu behandeln. Die Regierung äußert dazu, bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu „sachgerechten Lösungen“ kommen zu wollen. Dabei sollen aber die Einwände der Länder geprüft werden.“
Regierung lehnt Ländervorschläge zum Abbau ärztlicher Überversorgung im Wesentlichen ab
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