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Richtig verbraucherfreundlich ist, dass sich inzwischen Sozialgerichte bundesweit in 214 Verfahren darüber den Kopf zerbrechen, ob die Veröffentlichung von Pflegenoten im Internet überhaupt rechtlich zulässig ist. Der Verband der Ersatzkassen kann noch keinen eindeutigen Trend der gerichtlichen Auseinandersetzungen ableiten. Für ihn gehen die Verfahren fifty-fifty aus.

Will der ratsuchende Verbraucher nicht auf höchstrichterliche Entscheidungen warten, was oder was nicht veröffentlicht werden darf, kann er sich auf dem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projekt Heimverzeichnis.de informieren.

Die dafür zuständige Ministerin meint auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen müssten, welche Heime ihren Vorstellungen am nächsten kommen; aber eigentlich sei es zu Hause am schönsten. Das Ministerium finanziert ehrenamtliche Gutachter, um eigene Begutachtungen in deutschen Pflegeheimen durchzuführen und diese im Internet zu veröffentlichen.

Absolut verbraucherfreundlich wird es zukünftig für die Bayern. In Bayern wurde im Jahr 2009 ein 226-seitiger Prüfleitfaden für die Heimaufsicht veröffentlicht, der die Prüfer zusammen mit einer 12-tägigen Fortbildung zum Qualitätsmanagementbeauftragten auf bevorstehende Prüfungen der Heimaufsicht nach dem bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz fit machen soll. Auch diese Ergebnisse werden ab Januar 2011 veröffentlicht. Ob das ganze Prüfen, Bewerten und Benoten den Betroffenen und Beitragszahlern nützt, weiß heute keiner.

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