Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erläuterte der Einzelsachverständige Frank Dörje, für die Krankenhäuser seien die Koalitionspläne problematisch. Die Kliniken hätten nämlich keinen Anspruch auf den Herstellerrabatt, sagte der Chefapotheker des Universitätsklinikums Erlangen. Auch der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, verlangte diesbezüglich eine gesetzliche Klarstellung.
Bei der Anhörung ging es zudem um die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Verlängerung der Möglichkeit, Informationen gesetzlich Krankenversicherter an private Abrechnungsstellen weiterzugeben. Nach Vorstellung der Regierung soll die Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2011 gelten. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundessozialgerichtes von Ende 2008, dass in der GKV Patientendaten nicht zur Erstellung der Leistungsabrechnung an private Abrechnungsstellen übermittelt werden dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte eine befristete Verlängerung der Ausnahmeregelung im Ausschuss bereits für vertretbar erklärt. Sein schleswig-holsteinischer Amtskollege Thilo Weichert, als Einzelsachverständiger geladen, plädierte im Gegensatz dazu gegen eine Fortschreibung der Ausnahmeregelung. Aus seiner Sicht werde in vielen Fällen die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt, sagte Weichert. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, sagte hingegen, die Verlängerung um ein Jahr schaffe eine ”gewisse Planungs- und Investitionssicherheit“.