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Die Koalitionsfraktionen haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (17/1297) um Punkte zur Kostensenkung bei den Arzneimittel ergänzt. Kernpunkt ist es, den Rabatt, den Hersteller den Krankenkassen für neue Medikamente gewähren müssen, von 6 auf 16 Prozent anzuheben. Diese Regelung soll vom 1. August dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2013 für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel greifen, die zu Lasten der GKV abgegeben werden und für die kein Festbetrag gilt. Gleichzeitig sollen die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren werden. Der Anhörung lag auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/1206) zugrunde.

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller, Hermann Kortland, forderte in der Anhörung eine Härtefallklausel, um die Überforderung gerade mittelständischer Pharmaunternehmen zu verhindern. Unternehmen, die im Wesentlichen nur ein Medikament anböten, müssten künftig bis zu 22 Prozent ihres Umsatzes für den Herstellerrabatt aufbringen. Dies sei unverhältnismäßig, sagte Kortland. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sieht durch die Anhebung des Rabatts die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen gefährdet. Für Hersteller von in geringen Mengen produzierten Spezialarzneimittel für seltene Erkrankungen (so genannte Orphan Drugs) müsse es die Möglichkeit geben, eine Verringerung des Rabatts zu beantragen, antwortete die Referatsleiterin Gesundheitspolitik der Organisation, Siiri Ann Doka auf Fragen der Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

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