Michael Hartmann, Senior Consultant bei QM BÖRCHERS. CONSULTING + und Pflegeexperte erklärt das Strukturmodell und die Pflegestärkungsgesetze. Die Pflege in Deutschland wandelt sich. Nicht rasant, dafür aber kontinuierlich. Die Pflegestärkungsgesetze I und II sowie das Strukturmodell sind die Eckpfeiler der auch als „Pflegereform“ bezeichneten großen Reorganisation. Vor allem die Umsetzung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation erfordert für viele Pflegeeinrichtungen eine professionelle Beratung, sowie Schulungen der Pflegefachkräfte im Umgang mit der neuen Dokumentationsform, so Experte Michael Hartmann.
Multiplikator
{loadposition position-10}Der 32jährige ist Seniorberater bei QM BÖRCHERS CONSULTING +, eine der führenden Unternehmensberatungen im Gesundheitswesen. Er ist vom Projektbüro des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung als Multiplikator im Rahmen der Implementierungsstrategie zur Verschlankung der Pflegedokumentation zugelassen. Auf Grundlage der Schulungsunterlagen des Projektbüros EinSTEP darf Hartmann Pflegeeinrichtungen in Bezug auf die Implementierung des Strukturmodells beraten und schulen. Hartmann nennt die wichtigsten Eckpunkte der neuen Dokumentationspraxis:
- Individualität und Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen werden stärker beachtet.
- Die Fachlichkeit der Pflegekräfte tritt wieder mehr in den Fokus der individuellen Planung und Umsetzung des Pflegeprozesses.
- Die Grundstruktur des schriftlichen Pflegeprozesses besteht aus vier Schritten. Die Strukturierte Informationssammlung (SIS), auf deren Grundlage erfolgt die individuelle Maßnahmenplanung. Daraus wiederum resultiert eine veränderte Vorgehensweise in Bezug auf das Berichteblatt sowie das Festlegen entsprechender Evaluationsdaten.
- Begrenzung der Anamnese auf sechs pflegebezogene Themenfelder, etwa Mobilität und Beweglichkeit oder Leben in soziale Beziehungen.
- Praxisnahe fachliche Gestaltung im Umgang mit der Risikoeinschätzung (Matrix).
- Wegfall der bekannten Pflegeprozessplanung mit den Elementen Probleme, Ressourcen, Ziele und Maßnahmen.
- In der stationären Pflege keine Einzelleistungsnachweise in der Grundpflege für routinemäßig wiederkehrende Abläufe.
- Aufzeichnungen im Berichtblatt nur bei Abweichungen von der individuellen Maßnahmenplanung
- Verbindliche Vorgaben des internen QM sowie das Vorhandensein standardisierter Leistungsbeschreibungen bedingen eine haftungsrechtliche Absicherung.