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Die Konkretisierung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung sollte ausschließlich in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgen und nicht über dreiseitige Verträge geregelt werden. Für einen entsprechenden Auftrag des Gesetzgebers zu Gunsten des G-BA im Rahmen des geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) sprach sich am Mittwoch in Berlin das unparteiische Mitglied im G-BA, Dr. Josef Siebig, aus.

Er reagierte damit auf Forderungen von unterschiedlicher Seite in den vergangenen Wochen, die spezialärztliche Versorgung nicht im G-BA, sondern über dreiseitige Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen, Ärzten sowie Krankenhäusern zu regeln.

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„Zur Überwindung der Sektorengrenzen und konsequenten Fortsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung hält der G-BA die erforderlichen Strukturen vor, die ohne zeitliche Verzögerung genutzt werden könnten. In seinen Unterausschüssen ist zudem die breite Fachkompetenz aller Träger und der Patientenvertreter gebündelt, um die anstehenden Herausforderungen in dem neuen Versorgungsbereich gemeinsam und mit der gebotenen Transparenz zu meistern“, sagte Siebig, der auch Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses ist.

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