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Das Sanitätshaus muss einen Meister oder Orthopädieschuhtechniker mit einer berufspraktischen Erfahrungszeit von mindestens zwei Berufsjahren nach der abgeschlossenen Ausbildung nachweisen. Zudem ist der fachliche Leiter Medizinprodukteberater.

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Beim Apotheker reicht die Teilnahme des Fachpersonals an Fortbildungsveranstaltungen für den Bereich der Bandagen und konfektionierten Orthesen. Die Zertifikate für die Fortbildung können selbstverständlich vom Bayerischen Apothekerverband ausgestellt werden. Bei diesen Fortbildungen werden so wichtige Ausbildungsinhalte wie medizinische Grundkenntnisse,Produktübersichten oder Anwendetechniken vermittelt.

„Es ist offensichtlich, dass AOK und BKK Patienten zukünftig mit Bandagen und konfektionierter Orthopädietechnik in bayerischen Apotheken versorgt werden sollen“, sagt Thomas Bade,Geschäftsführer der Salenus GmbH.

Allein die Anzahl der Apotheken in ländlichen Regionen und kleinen Städten lassen dem Sanitätshaus oder Orthopädieschuhtechniker keine Chance mehr. Zumal die Krankenkassen ab Januar 2010 neben den Verordnungen zugelassener Vertragsärzte auch nicht förmliche ärztliche Bescheinigungen durch zugelassene stationäre oder teilstationäre Einrichtungen akzeptieren.

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