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Qualifikation garantiert kindgerechte Betreuung

Wer als Tagespflegemutter tätig werden möchte, braucht eine sogenannte Pflegeerlaubnis, die vom Jugendamt oder öffentlichen Trägern der Jugendhilfe erteilt wird. Außerdem müssen ein Erste-Hilfe-Zertifikat und ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist ratsam. Die Pflegeerlaubnis wird nach erfolgreicher Teilnahme an einem Lehrgang erteilt. Sie ist auf fünf Jahre befristet - und kann verlängert werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Arbeitsagenturen fördern die Grundqualifizierung von Tagespflegepersonen und auch deren berufliche Weiterbildung finanziell.

Die Jugendämter und Arbeitsagenturen informieren über die Voraussetzungen und die Beantragung der Kostenübernahme. In der Regel finden vorab ein Einzelgespräch und ein Hausbesuch mit Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe statt. Dabei wird begutachtet, ob die Tagesmutter über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt, die genug Spielfläche (im Haus oder der Wohnung und im Garten) und Schlafgelegenheiten für die Kleinsten bieten und in der Nähe eines Spielplatzes liegen.

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