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Ein verantwortungsvoller Job

Neben dem Abschluss eines privaten Betreuungsvertrags mit den Eltern besteht die Möglichkeit, sich über öffentliche Träger vermitteln zu lassen. Die staatlich geregelte Kindertagespflege setzt fest, dass eine qualifizierte Pflegeperson bis zu fünf Kinder betreuen darf (manche Bundesländer haben hierbei andere Begrenzungen). Die Vergütung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Tagespflegekinder und der Stundenzahl für die tägliche Betreuung. Sie wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe, durch die Kommune oder das Landesrecht geregelt. Interessierte wenden sich bei Fragen zur Entlohnung am besten an das Jugendamt an ihrem Wohnort.

Von den Einnahmen müssen - wenn dies nicht durch eine Sachkostenpauschale abgedeckt wird - Lebensmittel, Spielzeug, Einrichtungsgegenstände und gelegentliche Ausflüge finanziert werden. Einnahmen aus der Kindertagespflege sind sozialversicherungspflichtig und müssen versteuert werden. Bundesweit ist gesetzlich festgelegt, dass Kosten für eine Unfallversicherung in voller Höhe und anfallende Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) zu 50 Prozent bezuschusst werden.

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