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Zugleich kommentierte Hess die künftig veränderten Strukturen und Verfahren, die das GKV-VStG für den G-BA vorsieht, aber kritisch, weil diese eine ergebnisorientierte und zügige Arbeit des Gremiums in Frage stellen könnten. Als Beispiel nannte er die erweiterten mündlichen Stellungnahmeverfahren, welche die Komplexität der Verfahren weiter erhöhten. „Die Beratungen können dadurch unter Umständen erheblich und unnötig in die Länge gezogen werden, obwohl die Verfahrensdauer ja schon jetzt nicht selten Anlass für Kritik aus den Reihen der Politik ist“, sagte Hess.

„Die in diesem Zusammenhang immer wieder geforderte Transparenz und die angeblich nötige Stärkung der demokratischen Legitimation des G-BA ist mitunter die verklausulierte Forderung nach direkter, aber nicht sachgerechter Einflussnahme auf die Bewertung von Methoden, Produkten und Arzneimitteln.“

Wesentliche Teile der Reform sollen bereits am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

 

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