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Dabei erfolgt die Abwicklung komplett elektronisch und verhindert so fehlerträchtige Medienwechsel und zeitaufwändige Doppeleingaben von Antragsdaten. Die in Stufe 2 der EU-DLR geforderte vollständige Medienbruchfreiheit des Bescheidungsprozesses setzt inubit in einem weiteren Schritt durch die Integration relevanter Fachverfahren um. Über das integrierte Antragsmonitoring stehen den Anwendern bereits heute alle Informationen zur Statusverfolgung und Fristenkontrolle transparent zur Verfügung.

Norbert Ahrend (Aios Consulting), Gesamtprojektleiter in Mecklenburg-Vorpommern, ist vom Mehrwert der inubit Lösung überzeugt: „Das Thema Fallmanagement lässt sich exzellent mit einer BPM-Software umsetzen. Schließlich geht es darum, Prozesse über Workflows abzubilden und zu automatisieren. inubit konnte hierbei nicht nur mit einer leistungsfähigen Technologie, sondern auch mit breiten fachlichen Kenntnissen aufwarten – dies war für den Erfolg des Projektes und die termingerechte Realisierung der Landeslösung enorm wichtig.“

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