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Reformbedürftig ist aber auf jeden Fall die Einkommensbesteuerung – beispielsweise die sogenannte kalte Progression. Sie ist eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn die Lohnerhöhungen prozentual lediglich so hoch ausfallen wie die Inflationsrate – durch den progressiven Einkommenssteuertarif sind jedoch für jeden Euro, der über dem Grundfreibetrag liegt, mehr Steuern fällig. Der Arbeitnehmer hat somit real weniger in der Tasche. Gäbe es diese ungerechtfertigte Steuerlast nicht mehr, würde die Spanne zwischen Brutto- und Nettolohn kleiner, die Kaufkraft der Arbeitnehmer gestärkt und das Steuerrecht systematischer ausgerichtet. Genau genommen wäre diese Abschaffung keine Steuersenkung, sondern nur das Ende einer ungerechtfertigten Steuererhöhung.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat ausgerechnet, dass auf Datenbasis der jüngsten amtlichen Steuerschätzung die Steuerzahler auf diese Weise bereits in diesem Jahr um rund 1 Milliarde Euro entlastet werden könnten – mit steigender Tendenz bis zum Jahre 2013. Bis dahin würde die Steuerbürde der Lohn- und Einkommenssteuerzahler insgesamt immerhin um 18,4 Milliarden Euro geringer ausfallen.

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