Der Gesetzgeber ist wohl seinerzeit bei der Installation des Bundesausschusses davon ausgegangen, dass die Fachleute am besten übersehen, welche Leistungen den Bürgern zustehen sollten. Dabei hat man übersehen - ein dickes Fragezeichen ist aber anzubringen - wer die Finanzhoheit besitzt, kann nicht neutral für Versicherte entscheiden. Die drei Partner befinden über Vergütungszahlungen der Leistungserbringer, also für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser. Die Krankenkassen befinden allein über die zu erhebenden Zusatzbeiträge für dieBeitragszahler, woran sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger nicht beteiligen.
Ist es da ein Wunder, wenn Schwerkranke nicht die Leistungen erhalten, die nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen therapeutisch anwendbar wären ? Der Grund ist einfach: Der Bundesausschuss müsste aus dem jeweiligen abgestimmten Finanzvolumen für derartige Hochleistungen zur Behandlung der Schwerstkranken selber finanzielle Abstriche hinnehmen, sofern die Beiträge nicht erhöht werden. Aus diesen Gründen sollte der Gesetzgeber politische Konsequenzen ziehen und den Gemeinsamen Bundesausschuss zukünftig lediglich als Anhörungsorgan installieren.