Bei komplexen Themen und abteilungsübergreifenden Fragen ermöglicht nur ein Inhouse-Seminar alle Organisationsbereiche einzubinden und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen! Das Angebot an Seminaren über die Änderungen und Auswirkungen des Versorgungsstrukturgesetzes(GKV-VStG) nimmt täglich zu und wird auch nach in Kraft treten im Januar 2012 weiter steigen. Interessierte fragen sich, welche Veranstaltung nützt meinem Verantwortungsbereich am besten und wie kann ich die erworbenen Informationen und Botschaften umsetzen ?

Aus Kostengründen wird meist ein Mitarbeiter zu bundesweit offenen Seminare geschickt, der am Seminarende vor der durchaus anspruchsvollen Aufgabe steht, die erworbenen (Er)kenntnisse für seine regionalen Bedürfnisse auszuwerten und den internen Abteilungen und dem Chef zu vermitteln. Vieles ist dann doch nicht mehr so überzeugend und eindeutig, wie in den makellosen Präsentationen dargestellt.

Am Beispiel der geplanten Änderungen der §§ 39 und 112 SGB V zum Entlassungsmanagement des GKV-VStG wird besonders deutlich, dass dieses sehr vielschichtige Thema in kein Power Point Format passt. Ein Entlassungsmanagement im Krankenhaus betrifft sehr unterschiedliche Organisationseinheiten (Sozialdienst, Controlling, Kaufmännische Leitung, Vertragsmanagement, Pflegedienstleitung, Qualitätsmanagement, Ärzte) und kann nur im Team erfolgreich umgesetzt werden.

„Der große Vorteil von Inhouse-Seminaren liegt darin, dass Themen auf Grundlage des einrichtungsinternen Bedarfs und der regionalen Besonderheiten eines Krankenhauses oder Unternehmens abgestimmt werden,“ sagt der Management Berater Thomas Bade. So erhalten die jeweils betroffenen Abteilungen die gleichen Informationen, um konsensual entscheiden zu können.

Die Vorteile liegen auf der Hand und überzeugen:
1) Schulungstermine und Zeiten sind frei wählbar (auch an Wochenenden),
2) Anpassung an regionale Besonderheiten und Themenschwerpunkte,
3) Minimierung des durch die Teilnahme am Seminar verursachten Arbeitsausfalls,
4) Ersparnis der Reisekosten für die Anreise der Mitarbeiter zum Seminarort.

Die juristisch meist makellose Aufarbeitung eines Bundesgesetzes zum Entlassungsmanagement nützt nicht sehr viel, wenn nicht gleichzeitig das regionale Landeskrankenhausgesetz und die vorhandene Versorgungsstruktur in der Region thematisiert werden. „Allein bei den Landeskrankenhausgesetzen haben wir heute schon sehr große Unterschiede, wie mit dem Entlassungsmanagement umgegangen wird und das muss entsprechend vermittelt und vor allem umgesetzt werden,“ führt Bade weiter aus.

In Bayern soll ein Entlassungsmanagement von Krankenhäusern angeboten werden, in Hessen sind die Krankenhäuser im Interesse der durchgehenden Sicherstellung und Optimierung der regionalen Versorgung der Patienten zur engen Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten und den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten ambulanten und stationären Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens verpflichtet und das Landeskrankenhausgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)untersagt jegliche Form der Zuweisung gegen Entgelt – sonst wird das Krankenhaus in NRW ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herausgenommen.

Aus diesen Gründen bietet die Management Beratung Thomas Bade Inhouse-Seminare zum Entlassungsmanagement im GKV-Versorgungsstrukturgesetz an. Diese Inhouse-Seminare haben Workshop-Charakter, um insbesondere die spezifischen Probleme einer Einrichtung anzusprechen und bestmögliche Lösungen zu erarbeiten. Der größte Vorteil ist aber, dass alle betroffenen Abteilungen und Organisationseinheiten einer Einrichtung teilnehmen können, um die sehr unterschiedlichen Belange der einzelnen Leitungs- und Leistungsbereiche zu berücksichtigen.

Ausgangspunkt der Tagesseminare ist die Einführung in die gesetzlichen Anforderungen an ein Entlassungsmanagement nach den §§ 39 und 112 SGB V des GKV-VStG unter Berücksichtigung des jeweiligen Landeskrankenhausgesetzes. Danach legt Thomas Bade einen Bericht über die regionalen Daten- und Bedarfsanalysen für den Nachsorgebereich vor (Fallzahlen der Qualitätsberichte, Leistungserbringerstruktur, Kassenverträge, Pflege).

Im Anschluss erfolgt ein Referat über die juristischen Fragestellungen zu einem Entlassungsmanagement und den notwendigen Kooperationen mit dem ambulanten Sektor (§ 128 SGB V, Zuweisung gegen Entgelt, Netzwerke) sowie die wettbewerbsrechtliche Absicherung unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Anforderungen.

„Es hat sich besonders bei Musterverträgen und schriftlichen Dokumenten bewährt, dass auf die sehr unterschiedlichen eigenen Anforderungen einer einzelnen Einrichtung eingegangen wird,“ erklärt Thomas Bade. WORD ist fürs Schreiben, Einfügen und Speichern nun mal besser als Power Point.

Während eines Inhouse-Seminars erhalten alle Teilnehmer Musterverträge, um die Umsetzung des Entlassungsmanagement unter datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten zu gewährleisten sowie eine komplette Musterdokumentation für die zentralen Bereiche des internen Qualitätsmanagements im WORD Format.

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