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Einen „Zehn-Punkte-Plan für die Versorgung von Patienten mit fortschrittlicher Medizintechnologie“ hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) vorgelegt. Im Folgenden finden Sie die BVMed Kernbotschaften zur Sicherung der Patientenversorgung mit fortschrittlicher Medizintechnologie:

1. Die Wertigkeit von Medizinprodukten muss durch ein besonderes CE-Kennzeichen herausgestellt werden

Die CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten unterscheidet sich von anderen Produkten dadurch, dass sie nicht nur die Sicherheit gewährleistet, sondern darüber hinaus für die geprüfte Leistungsfähigkeit steht. Für alle Medizinprodukte sollte daher ein besonderes CE-Med-Zeichen eingeführt werden.

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2. Der Zugang für medizintechnische Innovation soll unbürokratisch und flexibel gestaltet werden

Um einen flexibleren und schnelleren Zugang zum medizintechnischen Fortschritt zu ermöglichen, schlägt der BVMed eine Vereinfachung und Entbürokratisierung bei der Vergütung neuer Untersu-chungs- und Behandlungsmethoden (NUB) in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor.


3. Medizintechnische Innovationen müssen im Krankenhaus ungehindert eingeführt werden können

Viele medizintechnische Innovationen werden aufgrund der personellen und sachlichen Infrastruktur der Krankenhäuser zunächst dort eingeführt. Hieran muss festgehalten werden, um innovative Medi-zintechnologien in Deutschland allen Patienten, die sie benötigen, ohne Zeitverzögerung zur Verfügung zu stellen. Bei gleichen Strukturvoraussetzungen sollte dies auch im ambulanten Bereich möglich sein.

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4. Zur schnelleren Einführung von medizintechnischen Innovationen in die GKV sprechen wir uns für einen Innovationspool aus.

Medizintechnischer Fortschritt sollte den Patienten schnellstmöglich zur Verfügung stehen. In der Pra-xis dauert es derzeit bis zu vier Jahre bis eine sachgerechte Vergütung eingeführt wird. Um die Auf-nahme in den Leistungskatalog der GKV zusätzlich zu beschleunigen, sollten in einen so genannten „Innovationspool“ Mittel der GKV fließen, die zielgerichtet für medizintechnische Innovationen einge-setzt werden. Die Einbeziehung weiterer Mittel, wie z. B. die der Forschungsförderung, ist ebenfalls in Erwägung zu ziehen.


5. Wir setzen uns für ein Steuerbegünstigtes InnovationsSparen (SIS) ein

Es besteht ein großer Bedarf an zusätzlichen Leistungen, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen. In diesem Zusammenhang regen wir an, das Sparen im Gesundheitsbereich ähnlich wie bei der Riester-Rente, steuerlich zu fördern. Damit würde ein wichtiger Impuls insbesondere für jüngere Menschen geschaffen, um rechtzeitig vorzusorgen. Bestimmte innovative, wünschenswerte und im Komfort über den Leistungsumfang der GKV hinaus gehende Leistungen würden damit gefördert. Solche Optionsmodelle erhöhen die Wahlfreiheit der Patienten.

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