Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften: Mit dem Gesetzentwurf werden die Rechte von Versicherten in der privaten Krankenversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich gestärkt und die Transparenz bei der Übernahme und Regulierung von Versicherungsfällen erhöht.

Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte ist dies ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Rechte der Verbraucher. Der Gesetzentwurf reiht sich damit nahtlos ein in das umfassende Verbraucherschutzpaket, das 2012 ganz oben auf der Agenda steht.

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Versicherte wissen oftmals nicht, ob ihre Krankenversicherung für Behandlungskosten tatsächlich aufkommt. Hier werden nun konkrete Verbesserungen vorgenommen. Nach dem neuen Gesetz kann ein Versicherter jetzt vor Beginn einer teuren Behandlung von seiner Versicherung Auskunft über die Kostenübernahme verlangen. In dringenden Fällen muss die Auskunft unverzüglich erfolgen.

Bei der Kfz-Haftpflicht werden Versicherte für den Fall besser geschützt, dass ihre Versicherung insolvent wird. Grundsätzlich tritt im Fall der Insolvenz einer Versicherung zwar die Verkehrsopferhilfe für entstandene Schäden ein. Unter Umständen müssen Versicherte, die den Verkehrsunfall verursacht haben, aber selbst zahlen, etwa wenn sie einen Verteilerkasten oder eine Ampel beschädigt haben. Zukünftig sollen Betroffene, die sich ja versichert haben, für solche Schäden nicht mehr allein aufkommen. Zum Schutz der Versicherten wird ihre Haftung daher auf 2500 Euro beschränkt.

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