Die Absicht der Ministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, privat versicherte Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II künftig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, stößt auf Widerstand bei den Ersatzkassen. In einem Schreiben an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, fordert Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), sich dafür einzusetzen, dass die Pläne aus dem Arbeitsministerium nicht weiter verfolgt werden. „Hier sollen erneut die Lasten auf die GKV verschoben werden, ohne dass irgendwelche Ausgleichszahlungen damit verbunden wären.“

Schon seit Langem beklagen die gesetzlichen Krankenkassen, dass sie für gesetzlich krankenversicherte ALG II-Empfänger keine kostendeckenden Beiträge erhält. Dadurch gehen den gesetzlichen Krankenkassen jährlich vier Milliarden Euro verloren. Sollte die Politik sich für den Weg entscheiden, der privaten Krankenversicherung (PKV) erneut finanziell unter die Arme zu greifen, müsse das auch für die GKV gelten, forderte der Vorstandsvorsitzende. „Einfach Probleme auf die GKV abzuwälzen, sei zwar ein oft beliebter, aber völlig inakzeptabler Weg.“

Im Übrigen kann die beabsichtigte Regelung ein Schlupfloch öffnen, sich wieder einen Zugang in die GKV zu verschaffen. Somit könnte es für ältere PKV-Versicherte interessant sein, einen Leistungsanspruch herbeizuführen, der eine Rückkehr in die GKV-Gemeinschaft ermöglicht, um den hohen Prämienzahlungen in der PKV zu entgehen. Dies müsse verhindert werden. „Die Solidargemeinschaft der GKV kann nicht alle Lasten schultern, ohne einen kostendeckenden finanziellen Ausgleich dafür zu erhalten“, so Ballast abschließend.

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