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Mit der 24. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften werden die in Kräutermischungen wie "Spice" und vergleichbaren Produkten festgestellten synthetischen Cannabinoide "CP-47,497-Homologe" und "JWH-018" jetzt dauerhaft dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist auch künftig jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz dieser Stoffe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.

Drei weitere Stoffe werden wegen ihres Suchtpotentials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung dem BtMG unterstellt: Zwei synthetische Cannabinoide (JWH-019 und JWH-073), die inzwischen zum Teil als Zusatz in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden oder bereits in Rauschgiftforen im Internet diskutiert werden, und Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.

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Der neue Wirkstoff Tapentadol wird in die Liste der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgenommen, um nach erteilter Zulassung etwa ab Mitte nächsten Jahres als Arzneimittel in der Schmerztherapie zur Anwendung kommen zu können.

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