Wenn Patienten Opfer von medizinischen Fehlern geworden sind, soll zukünftig ein Gesetz die Rechte der Patienten zusammenführen und für Gerechtigkeit sorgen. So hat Helga Kühn-Mengel, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten, die Relevanz eines Patientenrechtegesetzes kommentiert.
„Aus meiner täglichen Arbeit weiß ich, wie schwer es Patientinnen und Patienten haben, ihre Rechte in der Praxis durchzusetzen. Zum einen sind Patienten, aber auch Ärzten ihre Rechte und Pflichten unklar. Das für die Patienten maßgebliche Recht ist zersplittert. Die Bürger müssen das Recht als gerecht und transparent empfinden können. Dazu gehört auch eine Zusammenführung des Rechts in einem Patientenrechtegesetz. Der zweite wichtige Aspekt ist das Ungleichgewicht der Kräfte. Patienten brauchen mehr Gerechtigkeit, wenn sie Opfer von medizinischen Fehlern geworden sind. So müssen geschädigte Patienten schneller, als dies bisher oftmals geschieht, Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten können.“ Die Eckpunkte des neuen Gesetzes beschloss die Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion unter dem Vorsitz von Kühn-Mengel.
{loadposition position-10}Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, kritisierte diese Vorarbeiten in der SPD für ein Patientenrechtegesetz: „Es ist an Heuchelei kaum zu überbieten, einerseits eine fachgerechte Behandlung nach wissenschaftlich anerkanntem Qualitätsstandard festschreiben zu wollen, andererseits aber die dafür notwendigen Finanzmittel immer weiter zu begrenzen. Solche Vorstöße für ein Patientenrechtegesetz sollen lediglich die täglich stattfindende Rationierung medizinischer Leistungen vertuschen“, kritisierte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, die jetzt bekannt gewordenen Vorarbeiten in der SPD für ein Patientenrechtegesetz. „Statt die heimliche und implizite Rationierung endlich zuzugeben und nach einer Lösung für eine gerechte Verteilung der begrenzten Ressourcen zu suchen, soll es den Ärztinnen und Ärzten überlassen werden, für das Vorenthalten medizinischer Leistungen vor den Patienten geradezustehen. Diese Entscheidungslast widerspricht dem ärztlichen Ethos und schadet dem Patient-Arzt-Verhältnis empfindlich und vor allem nachhaltig.“, sagte Montgomery.