Der von der Regierungskoalition in der letzen Woche abgestimmte Gesetzesentwurf soll eine sozial ausgewogene Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Zu honorieren ist, dass die Regierungskoalition zur Deckung des GKV-Defizits das Einnahmenproblem der GKV erkennt und entsprechend handelt. Aus Sicht des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands (KKVD) und des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) belasten die geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen die Krankenhäuser unverhältnismäßig, indem ihnen sachlich nicht begründete Spardiktate auferlegt werden. „Christliche Krankenhäuser sehen diese Notwendigkeit und sind bereit, ihren Beitrag zur Begrenzung der Ausgaben auf Leistungserbringerseite zu leisten. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Leistungserbringer ohne Ausnahmen in gleichem Verhältnis herangezogen werden“ so der stellvertretende Vorsitzende des KKVDs, Ingo Morell.
Die gesetzlichen Sparauflagen, wie die Halbierung der Veränderungsrate auf 0,25 Prozent über das Jahr 2011 hinaus, sind aus Sicht der beiden Verbände nicht zu akzeptieren, da die Konjunktur- und damit Einnahmenprognosen der GKV für 2012 zum jetzigen Zeitpunkt nicht kalkulierbar sind. „Vielmehr müsse der gesetzlich vorgesehene und vom Statistischen Bundesamt erstmals kalkulierte Orientierungswert umgesetzt werden. Dieser bildet die reale Kostenentwicklung im Krankenhausbereich ab und stellt die Basis für die notwendige Anpassung und Erhöhung der Krankenhausentgelte dar“ so der Vorsitzende des DEKV, Manfred Witkowski. Der Gesetzgeber sollte nun Wort halten und die gesetzlichen Regelungen umsetzen.
{loadposition position-10}Die knapp 700 kirchlichen Krankenhäuser leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie sind verpflichtet, ihre Patienten zu behandeln und die in diesem Zusammenhang „medizinisch notwendigen“ Leistungen zu erbringen. Seit Jahren müssen sie mit Vergütungen für ihre Leistungen auskommen, die auf ständig steigende Patientenzahlen keine Rücksicht nehmen und weit hinter den Kostenentwicklungen zurück bleiben. Daher plädieren die kirchlichen Krankenhausverbände dafür, die Kürzungen auf 2011 zu beschränken. Der tatsächlichen Kostenentwicklung im Krankenhaus sollte zukünftig mit dem Orientierungswert als Maßstab für die Anpassung der Vergütung Rechnung getragen werden.