Trotz steigender Pflegeausgaben sinkt der Anteil für medizinische Rehabilitation. Um dem entgegenzuwirken und damit die Lebenssituation von hunderttausenden Menschen zu verbessern macht der BDPK der Bundesregierung konkrete Reform-Vorschläge. Die hierzu vom BDPK herausgegebene Presse-Mitteilung und die Gesetzes-Vorschläge mit dem Titel "Qualifizierte Rehabilitation stärken" können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.
Angesicht
der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vergangene Woche
vorgestellten besorgniserregenden Ausgabenentwicklung in der
Pflegeversicherung sieht der BDPK die moralische Pflicht und die
ökonomische Notwendigkeit für eine Modifizierung geltender
Sozialgesetze. Vor allem eine konsequente Umsetzung des bereits
gesetzlich verankerten Grundsatzes Reha vor Pflege trägt nach
Darstellung des Verbandes dazu bei, hunderttausenden Menschen ein
weitgehend von fremder Hilfe unabhängiges Leben zu ermöglichen und
gleichzeitig die öffentlichen Kassen langfristig zu entlasten.
Nach dem neuesten vom BMG vorgelegten Finanzbericht
sind die Leistungsausgaben für Pflegebedürftige in den vergangenen zehn
Jahren um rund 30 Prozent auf 20,3 Mrd. Euro gestiegen. Allerdings
steht die große Pflegewelle erst noch bevor, denn der Anteil der
80-Jährigen und Älteren wird in den nächsten Jahren stark zunehmen und
sich bis 2050 sogar verdreifachen. Dennoch ist der Anteil der
Krankenkassen-Ausgaben für medizinische Reha-Leistungen stark
rückläufig: seit dem Jahr 2000 sank der Reha-Anteil um fast die Hälfte
und beträgt jetzt nur noch ein Prozent des Gesamtvolumens.
Allein der
jährliche Zuwachs bei den Pflegekosten ist annähernd so hoch wie die
jährlichen Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für
medizinische Rehabilitation. „Das ist genauso, als würde die Feuerwehr
bei einem Brandeinsatz Wasser sparen,“ meint dazu
BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Es sei durch zahlreiche
Studien belegt, dass durch eine qualifizierte medizinische
Rehabilitation die Pflegebedürftigkeit vermieden oder zumindest um
Monate, wenn nicht Jahre hinausgeschoben werden könnte. Dennoch werden,
so Bublitz, nach wie vor viele Menschen ohne mögliche Intervention
ihrer Krankenkasse an die Pflegeversicherung abgeschoben, weil diese
nach der bestehenden Gesetzeslage im eigenen Sinne unwirtschaftlich
handelt, wenn sie mehr in Leistungen zur Vermeidung von Pflege
investiert. „Um diese Diskrepanz zwischen Gewolltem und Erreichtem zu
beseitigen, muss durch entsprechende gesetzliche Änderungen ein
Finanzausgleich zwischen Kranken- und Pflegeversicherung geschaffen
werden, der den Krankenkassen finanzielle Anreize für vermiedene
Pflegebedürftigkeit gibt“, fordert deshalb der
BDPK-Hauptgeschäftsführer.
Wie die notwendigen Änderungen im Sozialgesetzbuch
formuliert und umgesetzt werden könnten, hat der BDPK in einer
konkreten Gesetzesvorlage dargestellt, die an die Vertreter der
Bundesregierung sowie der Bundesministerien für Gesundheit und Arbeit
und Soziales übersandt wurde. Das Papier behandelt insgesamt sechs
Themenfelder, zu denen neben der Umsetzung Grundsatzes „Reha vor
Pflege“ Empfehlungen gegeben werden: die Schaffung von „Grundlagen für
einen fairen und qualitätsorientierten Vertragswettbewerb zwischen
Krankenkassen und Reha-Kliniken“, die „bedarfsgerechte Ausgestaltung
des Zugangs zur medizinischen Rehabilitation“, die Sicherstellung der
„Vertragsärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten mit
Rehabilitationseinrichtungen“, die „Finanzierung der Einführung der
Elektronischen Gesundheitskarte in Rehabilitationseinrichtungen“ und
die „Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs chronisch kranker
Menschen“.
Das BDPK-Papier mit dem Titel „Qualifizierte Rehabilitation stärken“ können Sie hier herunterladen:
{loadposition position-11}