Im internationalen Vergleich besuchten in Deutschland im Jahr 2011 deutlich weniger Schülerinnen und Schüler eine Privatschule als im Durchschnitt der 34 OECD-Länder. Das zeigen die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts. Dabei wäre es gut, wenn Deutschland wie andere OECD-Länder stärker darauf setzen würde, durch öffentlich finanzierte Privatschulen den Wettbewerb um gute Bildung zu fördern.

Im sogenannten Primarbereich – das sind die ersten vier Schuljahre – liegt der Anteil der Schüler, die eine Privatschule besuchen, in Deutschland bei 4,1 Prozent, im OECD-Durchschnitt sind es 10,3 Prozent. Ähnlich ist der Statistikbefund für den Sekundarbereich I, das sind die Klassenstufen 5 bis 10: Hier besuchen 9,1 Prozent der Schüler Privatschulen, in der OECD sind es 13,9 Prozent. Im Sekundarbereich II sind es 7,3 Prozent für Deutschland und 18,6 Prozent im internationalen Durchschnitt.

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Um beim Privatschulbesuch zum OECD-Durchschnitt aufzuschließen, müssten in Deutschland etwa 1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft besuchen – die aktuelle Zahl müsste sich also fast verdoppeln: Im Jahr 2011 besuchten nur rund 726.000 Kinder und Jugendliche eine öffentlich finanzierte Privatschule.

Der internationale Vergleich bestätigt erneut, dass es in vielen OECD-Ländern eine politische Kultur gibt, die gegenüber Schulen in freier Trägerschaft wesentlich aufgeschlossener ist als in der Bundesrepublik. Denn in Deutschland decken die von der öffentlichen Hand bereitgestellten Regelsätze je Schüler nur etwa 50 bis 60 Prozent der tatsächlichen schulbetrieblichen Kosten einer Privatschule. Die Folge ist, dass Eltern Schulgeld zahlen müssen. In anderen Staaten wie den Niederlanden übernimmt der Staat hingegen die kompletten Kosten der öffentlich finanzierten Privatschulen – und tut der Bildungsqualität damit einen Gefallen: Wissenschaftliche Studien belegen, dass der Wettbewerb aus staatlichen und privaten Schulen das Bildungssystem insgesamt verbessert.

Den Schulen in freier Trägerschaft werden in Deutschland allerdings noch weitere Bürden auferlegt: So wurden in einigen Bundesländern die spärlichen Regelsätze weiter gekürzt. Aktuell plant der Berliner Senat außerdem bei Neugründung eine Wartefrist von drei Jahren einzuführen. So lange würden die privaten Träger dann also keine finanzielle Förderung erhalten – selbst dann nicht, wenn sie sich bereits als Schulträger bewährt haben.

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