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Zur Bestimmung von Betäubungsmitteln und Pharmaka wird in der Regel Urin als Probenmaterial verwendet, ein Vorgehen, das allerdings eine Manipulation durch den Patienten ermöglicht. Die Spontanurinprobenahme muss daher unter Aufsicht erfolgen, was einerseits für Patient und Arzt sehr unangenehm ist und andererseits für die Praxen einen erhöhten Zeit- und Personalaufwand bedeutet. Zudem erlaubt die qualitative Nachweismethode im Urin keine Rückschlüsse auf eine pharmakologische Beeinflussung des Patienten.

Dazu war bisher zusätzlich eine venöse Blutprobenentnahme notwendig, die jedoch aufgrund des häufig schlechten Venenzustandes der Patientengruppe schwierig ist. Die Abteilung Toxikologie der LADR GmbH MVZ Dr. Kramer und Kollegen in Geesthacht hat daher ein Verfahren zur quantitativen Bestimmung von Betäubungsmitteln aus Kapillarblutproben entwickelt. Im Gegensatz zum Urin kann das Kapillarblut sofort mit Hilfe einer Sicherheitslanzette abgenommen werden, anschließend lassen sich mit der Methode circa 40 verschiedene Drogen und Medikamente qualitativ und quantitativ nachweisen.Da so auch Beikonsum nachweisbar ist, lässt sich durch die Analyseergebnisse die Behandlung von Suchtpatienten optimieren.

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