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Zusammen mit dem ursprünglichen Etat von 100 Millionen Euro sollen insgesamt 500 Millionen Euro an Krediten in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzeinrichtungen mobilisiert werden. Über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren sollen etwa 45 000 Kredite vergeben werden. Die Inanspruchnahme dieser Kredite wird dadurch erleichtert, dass aus dem Europäischen Sozialfonds Zinsvergünstigungen gewährt werden können. Bei Kleinstkrediten in der EU geht es um Beträge bis 25 000 Euro. Sie sind auf Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (also 91 Prozent aller europäischen Unternehmen) sowie auf Arbeitslose oder Nichterwerbstätige zugeschnitten, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen, aber keinen Zugang zu den klassischen Bankkrediten haben. Bei 99 Prozent der Unternehmensgründungen in Europa handelt es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen; ein Drittel der Gründer sind zuvor arbeitslos.

Den Vorschlag der Kommission werden die EU‑Mitgliedstaaten im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens im Ministerrat und im Europäischen Parlament erörtern. Die Kommission geht davon aus, dass die neue „Mikrofinanzierungsfazilität Progress“ im Jahr 2010 zum Einsatz kommen wird.

Den Vorschlag für das EU‑Mikrofinanzierungsinstrument und dazugehörige Dokumente finden Sie hier.

Alle Informationen im Einzelnen finden Sie hier.

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