Ob ein Schmetterling auf der Schulter oder eine Schlange auf dem Oberarm: Tattoos erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Doch unter Umständen können aus schönen Bildern auf der Haut Entzündungen oder Allergien werden. Davor sind Verbraucher ab dem 1. Mai 2009 besser geschützt:
Mit dem In-Kraft-Treten der deutschen Tätowiermittel-Verordnung werden erstmals besondere Regelungen für Mittel zum Tätowieren und für Permanent Make-up getroffen. Dazu zählen neben gesundheitlichen Anforderungen an die Mittel auch Kennzeichnungsvorschriften. "Um langfristig gesundheitlich unbedenkliche Tätowiermittel zu bekommen, müssen wissenschaftliche Prüfkriterien erarbeitet werden", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Sie sind Voraussetzung dafür, dass in einem Zulassungsverfahren eine Positivliste von Substanzen für solche Produkte aufgestellt werden kann.
{loadposition position-10}Bisher galten für die Sicherheit von Stoffen in Tätowiermitteln und Permanent Make-up nur allgemeine Regelungen, spezifische Regelungen gab es nicht. Die Tätowiermittel mit Farbstoffen, Lösungsmitteln und Konservierungsstoffen sowie möglichen Verunreinigungen werden im Gegensatz zu kosmetischen Mitteln nicht auf die Haut aufgetragen, sondern in die Haut eingebracht. Von dort können sie beispielsweise in den Blutkreislauf gelangen oder Immunreaktionen auslösen. Wie die Stoffe im Körper wirken, ist bislang kaum untersucht. Umso wichtiger ist es, dass Tätowiermittel und Permanent Make-up-Farben nur solche Stoffe enthalten, bei denen kein gesundheitliches Risiko besteht. Das BfR hatte daher empfohlen, bis zu einer gesetzlichen Regelung für die Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln nur Farben zu verwenden, die den Anforderungen der europäischen Kosmetik-Richtlinie und der deutschen Kosmetik-Verordnung entsprechen und damit für eine Verwendung in kosmetischen Mitteln zugelassen sind.
Mit der Tätowiermittel-Verordnung gibt es nun ein verbindliches regulatorisches Gerüst für Tätowier- und Permanent Make-up-Mittel. Dazu ist die Verwendung vieler bedenklicher Stoffe verboten. So dürfen beispielsweise krebserzeugende Azofarbstoffe und das allergene p-Phenylendiamin nicht verwendet werden. Die Verordnung sollte zukünftig nach Auffassung des BfR eine Positivliste mit zugelassenen Bestandteilen enthalten. Voraussetzung dafür sind Prüfkriterien für eine Risikobewertung der Stoffe. Dazu müsste zunächst erfasst werden, welche Farbmittel und anderen Stoffe für Tattoos und Permanent Make-up verwendet werden. Forschungsbedarf besteht zu der Frage, wie sich die Stoffe im Körper verteilen und wie sie dort wirken. Hersteller von Tätowiermitteln müssten außerdem Sicherheitsdaten ihrer Produkte zur Verfügung stellen, darunter Angaben zur Reinheit der Stoffe, zu Hilfsstoffen und zur Stabilität. Erforderlich wären auch toxikologische Daten zur Genotoxizität, Reizung von Haut und Schleimhaut, zum Allergiepotenzial und zu möglichen Spaltprodukten, die entstehen können. Eine Risikobewertung der Stoffe sollte mindestens den Anforderungen an die Sicherheit von Farbstoffen für kosmetische Mittel und Haarfarben entsprechen. Studien zur Wirkung von Farbstoffen unter der Haut müssten durchgeführt und deren Ergebnisse in die Bewertung einbezogen werden.