Foto: photocase.comDas ZDF Nachrichtenmagazin „Frontal21“ berichtete in einer Sendung vom 10. Oktober 2006 über angeblich bewusst geheim gehaltene Mängel bei der Pflege und Versorgung hilfebedürftiger Menschen in deutschen Pflegeheimen.

Trotz regelmäßiger Kontrollen existierten laut Frontal 21 „mitunter menschenunwürdige Missstände in manchen Einrichtungen (…) auch, weil der Gesetzgeber die Offenlegung der Prüfberichte untersagt“. Die im Bericht mehrfach zitierte Gewährsfrau hatte ihren Arbeitgeber angezeigt und war daraufhin von ihm gekündigt worden – soweit Frontal21. Verschwiegen wurde dem Zuschauer allerdings die Tatsache, dass sie gegen diese Kündigung geklagt hatte und in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Berlin unterlag – die Vorwürfe gegen ihren Arbeitgeber hatten sich als haltlos erwiesen.

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Aus Sicht des VDAB sind Pflegemissstände unter keinen Umständen zu dulden und scharf zu sanktionieren. In der breiten öffentlichen Diskussion sollte jedoch auch die Vielzahl gut praktizierter Pflege Berücksichtigung finden. Die von Frontal21 behauptete Verharmlosung bzw. ein bewusstes Verschweigen der MDK-Prüfberichte gibt es nicht. Gerade im Bereich der Pflege hilfebedürftiger Menschen ist die Prüfdichte in Deutschland extrem hoch; Pflegeeinrichtungen gehören hierzulande zu den meist geprüftesten Institutionen.

Prüfinstanzen wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Heimaufsicht verfügen über umfassende Kontrollmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen. Bei konkreten Pflegemängeln können diese Prüfinstanzen auf weit reichende gesetzlich verankerte Maßnahmen zurückgreifen. Die Heimaufsicht ist nach dem Heimgesetz angehalten, tungen in jährlichen Abständen zu prüfen. Regelmäßig tauschen MDK und Heimaufsicht ihre Prüfberichte aus.

 

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