Geschädigte Arzneimittelverbraucher haben Anspruch darauf, von Pharmaunternehmen Auskunft über die verabreichten Medikamente zu erhalten. Das berichtet Rechtsanwalt Jörg F. Heynemann, Pharmazeut und Fachanwalt für Medizinrecht, heute auf dem 11. Deutschen Medizinrechtstag in Göttingen. Die Geschädigten erhielten somit die Möglichkeit, an Informationen zu kommen, die ansonsten nur den Pharmaunternehmen vorliegen. Dadurch verbesserten sich die Chancen, Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen, so der Rechtsanwalt.

Heynemanns Kanzlei hatte vor dem Kammergericht Berlin erstmals das Auskunftsbegehren einer geschädigten Arzneimittelverbraucherin durchgesetzt. Im konkreten Fall musste die MSD Sharp & Dohme GmbH Auskunft über die Neben- und Wechselwirkungen des Schmerzmittels VIOXX® geben, welches das Unternehmen 2004 freiwillig vom Markt genommen hatte. Inzwischen hat die Kanzlei fünf weitere, entsprechende Auskunftsurteile erstritten.

Heynemann fordert: "Der Gesetzgeber sollte die Informationsrechte der Patienten in Gesetzesform gießen, anstatt den Konfliktparteien die immensen Lasten eines solchen Streits um Auskunft aufzubürden."

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