Der Weltpharmaverband IFPMA und der deutsche Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) unterstützen die Ziele der Biodiversitätskonvention, was sich in den Leitlinien für IFPMA-Mitgliedsunternehmen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Ausgleich von Vorteilen aus ihrer Nutzung ausdrückt. Dies betonten beide Verbände heute anlässlich der 9. Vertragsstaatenkonferenz 2008 der Konvention über die biologische Vielfalt (COP 9) vom 19. bis 30. Mai in Bonn. Für die pharmazeutische Industrie ist ein geregelter Zugang zu natürlichen Ressourcen wichtig, da in ihnen zum Teil Substanzen zu finden sind, aus denen sich möglicherweise Arzneimittel entwickeln lassen.
Dazu sagte IFPMA-Generaldirektor Dr. Harvey Bale: "Die forschende Arzneimittelindustrie ist bestens mit dem Prinzip vertraut, dass der Eigentümer einer Ressource im Rahmen eines rechtlich durchsetzbaren Vertrags entlohnt wird; so ist als Gegenleistung für die Nutzung einer patentierten Erfindung zu bestimmten Zwecken eine Lizenzgebühr zu zahlen. Ebenso schreiben unsere Leitlinien vor, dass ein Unternehmen, das genetische Ressourcen erwirbt, einen Vertrag mit dem Ursprungsland abschließen muss. In ihm muss geregelt sein, welcher Verwendung das Material zugeführt werden darf und wie mögliche Vorteile aus seiner genehmigten Verwendung gerecht ausgeglichen werden sollen. Klare Einzelverträge sind hier die einfachste und verlässlichste Methode, die Ziele der Biodiversitätskonvention zu erreichen, etwa die Förderung eines gerechten und nachhaltigen Gebrauchs genetischer Ressourcen."
Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des VFA, betonte: "Unsere
Mitgliedsunternehmen müssen Hunderte Millionen Dollar aufwenden, um aus
Substanzen natürlichen Ursprungs - etwa aus Bakterien, Pilzen, Pflanzen
oder Tieren - sichere, wirksame und zugelassene Arzneimitteln zu
machen. Nur aus sehr wenigen der Substanzen werden tatsächlich
Arzneimittel; die Entwicklung der anderen muss aufgrund mangelnder
Wirksamkeit, problematischer Nebenwirkungen oder Produktionsproblemen
vorzeitig eingestellt werden. Ehe Unternehmen bereit sind, in eine
solche mit hohem wirtschaftlichen Risiko behaftete Entwicklung zu
investieren, müssen die Eigentumsrechte bei den betreffenden Ressourcen
vollständig geklärt sein. Wir appellieren daher an die Regierungen der
Länder, die über genetische Ressourcen verfügen, transparente und
praktikable Verfahren zur Feststellung der Eigentumsrechte zu
implementieren, die auch einen gerechten Vorteilsausgleich für alle
Beteiligten gewährleisten - auch die, die über besonderes Wissen über
die praktische Nutzung der Ressourcen verfügen. Denn dies ist eine
Grundvoraussetzung für wirksame vertragliche Vereinbarungen und somit
für das Erreichen der Ziele der Biodiversitätskonvention."