Foto: aboutpixel.deDer Berufsverband der Pharmaberater e.V., Deutschland (BdP) weist eindringlich auf die Risiken der heutigen Praxis von Arzneimittelverordnungen hin und bezieht sich dabei u. a. auf die schweren Vorwürfe seitens der Bundesfinanzbehörden gegen die dramatischen Zunahme von Arzneimittelfälschungen. Alleine der Preis, und nur der Preis entscheidet heute beim Verschreiben und Kostenübernahme von Arzneimittel seitens der Krankenkassen. Sicherheit für Patienten spielt keine Rolle mehr.

Das praktizierte „Ausdünnen“ des pharmazeutischen Außendienstes mit der Überlegung, Rabattarzneimittel z. B. seien nicht zu „beraten“, ist dabei ein weiterer Fehler, ein dramatrischer Fehler! Es geht jeder direkte Kontakt zwischen Herstel- ler und Anwender verloren! Reicht ein „Contergan“ nicht? Die EU-Forderung nach Beach- tung der Pharmakovigilanz (auch für bereits langjährig eingeführte Arzneimittel) wird kontra- kariert. Der Autor weiß aus eigener und oft berichteter Erfahrung, dass ständiger Präparate- wechsel akzeptiert werden muss, wobei behandelnde Ärzte trotz ihrer unstrittig bestehenden Verantwortung nicht mehr wissen, welche Medikamente ihre Patienten einnehmen. Wie soll der Patient so der Forderung nach persönlichen Eigenverantwortung und Vorsorge gem. § 1, SGB V gerecht werden? Dabei sind Arzneiwirkstoffe nicht alleine entscheidend, auch die verwandten Zusatzstoffe sind maßgeblich an der Wirkung und Sicherheit des Pharmakons beteiligt und gehören vor Ort „beraten“ und zwar ständig! Der BdP fordert die Einführung von Total Quality Management (TQM) für die Arzneimittelanwendung! 

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Mit hohem Aufwand wurde endlich die Verordnung „Geprüfter Pharmareferent“ (unter Mit- wirkung des BdP) novelliert, für Neuberufseinsteiger damit die Zugangsvoraussetzungen, die Ausbildung, das Prüfungssystem erheblich erschwert, für den etablierten Außendienst Weiter-- bildungsmaßnahmen gemeinsam mit der FH Hannover initiiert (Zusatzstudium zum Health-Manager-Pharma/HMP®, die bepunktete zertifizierte Weiterbildung, Zugangsvoraussetzun- gen für einen eigenständigen Bachelor-Studiengang „Pharmamanagement“ geschaffen etc.)

Der BdP plädiert für eine Auffanggesellschaft, in der jetzt frei gestellte Mitarbeiter/innen sich weiterqualifizieren können, um später garantiert weiter steigenden Anforderungen, noch gerechter werden zu können. Der Hersteller von Arzneimitteln ist per Gesetz verpflichtet, Heilkundler wissenschaftlich über die Anwendung seiner Arzneimittel zu beraten!

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