Die Grundlagen sind geschaffen. Die Palliativmedizin wird neues Pflichtfach in der ärztlichen Ausbildung. Für eine entsprechende Änderung der Ärztlichen Approbationsordnung hatten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat noch in ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause gesorgt. Jetzt trat die Regelung in Kraft.

„Damit wird ein weiterer Grundstein für eine umfassende und kompetente medizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen gelegt. Kenntnisse in der Palliativmedizin sind für alle Ärztinnen und Ärzte von größter Wichtigkeit, denn die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender gehört mit zu den Hauptaufgaben der ärztlichen Tätigkeit“, sagte Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV). Der DHPV hatte sich im Vorfeld für eine entsprechende gesetzliche Regelung intensiv eingesetzt.

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Für die Medizinstudenten bedeutet die Änderung der Approbationsordnung, dass sie einen Leistungsnachweis in der Palliativmedizin zum Beginn des Praktischen Jahres im August 2013 oder bei der Meldung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ab Oktober 2014 vorlegen müssen. Lehrstühle für Palliativmedizin bestehen bereits in Aachen, Bonn, Göttingen, Köln und München. Weitere Lehrstühle sollen geschaffen werden.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband ist der Dachverband von nahezu 1000 Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland und vertritt deren Interessen und die Belange der Schwerstkranken und Sterbenden gegenüber Politik und Gesundheitswesen. Er wurde als Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V. 1992 gegründet. Mitglieder sind alle 16 Landesverbände und zahlreiche Organisationen und Persönlichkeiten der Hospizbewegung und Palliativmedizin. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des DHPV: www.hospiz.net .

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