1. Für die Abwicklung eines Auftrags zur Veröffentlichung einer Anzeige auf gesundheitswirtschaft.info zum Zwecke der Verbreitung (nachstehend Werbeauftrag genannt) sind ausschließlich nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden. Gegenteiligen Erklärungen des Kunden bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäfts oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Mit Erteilung des Werbeauftrags erkennt der Kunde die Gültigkeit dieser Bestimmungen an. Individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer lndividualvereinbarung gedeutet werden.

3. Die Mediadaten von gesundheitswirtschaft.info sind im World Wide Web unter www.gesundheitswirtschaft.info öffentlich zugänglich und werden auf Wunsch zugeschickt. Sie enthalten die verbindlichen Bestimmungen hinsichtlich des Anzeigenangebotes, der Preise, der technischen Spezifikationen sowie der technischen Anzeigendisposition.

4. gesundheitswirtschaft.info behält sich die Annahme bzw. Ablehnung eines Werbeauftrags nach freiem Ermessen vor. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

5. gesundheitswirtschaft.info akzeptiert Werbeaufträge unter der Annahme, dass der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstösst und keine Rechte Dritter verletzt werden. Im gegenteiligen

Fall stellt der Auftraggeber gesundheitswirtschaft.info von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

6. Eine Anzeige, die nicht als solche erkenntlich ist, kann von gesundheitswirtschaft.info mit dem Zusatz „Anzeige“ versehen werden.

7. Kosten für die Herstellung von Grafiken oder Texten sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten.

8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern (per E-Mail bis spätestens 3 Tage vor Einschaltung). Bei nicht ordnungsgemäßer Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Leistung übernommen.

9. Zeitweilige Unterbrechungen entbinden nicht vom Vertrag. In diesem Fall verlängert sich die Abnahmezeit entsprechend. Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.

10. Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Werbeauftrag durch den Besteller ist nicht zulässig.

11. Falls der Auftraggeber die Zahlung nicht im Voraus leistet, wird die Rechnung am Erscheinungstag erstellt. Sie ist innerhalb von 10 Tagen

zur Zahlung fällig. Entsprechende Rabatte und Skonti werden nach der aktuellen Preisliste gewährt.

12. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der z.Zt. üblichen Bankzinsen zzgl. des Verwaltungsaufwandes erhoben. gesundheitswirtschaft.info kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Werbeauftrags zurückstellen.

13. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.

14. Erfüllungsort für alle Werbeaufträge ist Greven.

15. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.

16. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster) geschlichtet.