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Foto: aboutpixel.deDurch das Alterseinkünftegesetz sind 2005 die steuerpflichtigen Ertragsanteile der gesetzlichen Rente auf mindestens 50 Prozent angehoben worden. Das ist der Teil der Rente, den der Rentner aus unversteuerten Beitragszahlungen oder als fiktive Kapitalerträge erhält. Denn jedes Einkommen soll genau einmal besteuert werden. Das war bei der Rente zuvor nicht so.

Im Berufsleben durften früher die Beiträge weitestgehend abgesetzt werden und im Alter waren die Auszahlungen ebenfalls steuerfrei. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies beanstandet, weil Pensionen schon immer steuerpflichtig waren.

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