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Ärzte und Gesundheitswirtschaft biegen Regeln wie sie wollen zurecht - der Gesetzgeber versucht krampfhaft durch schärfere Vorschriften dem Ungeheuer der Korruption in Weiß Herr zu werden. Im Jahr 2008 wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) der § 128 SGB V über die unzulässige Zusammenarbeit der Leistungserbringer und Vertragsärzte eingeführt. Nach nur 12 Monaten wurden wesentliche Begrifflichkeiten mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) geändert oder neu eingeführt. Neben den Vertragsärzten sind die Ärzte in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen ins Gesetz aufgenommen worden und der Kreis der Adressaten ist auf pharmazeutische Unternehmern, Apotheken, pharmazeutische Großhändler sowie sonstige Anbieter von Gesundheitsleistungen erweitert worden.

So wirklich zufrieden sind Politiker, Gerichte und Staatsanwälte mit den eingeführten Gesetzen nicht und Transparency Deutschland bemängelt seit Mai nun auch noch Korruption im Pflegebereich. Die Arbeitsgruppe Korruption im Gesundheitswesen von Transparency geht der für Pflegedienste wohl unverständlichen Frage nach, ob die mit den Pflegekassen verhandelten Pflegesätze geeignet sein, den Bedarf des alten Menschen an Pflege und Betreuung angemessen zu decken oder ob es nicht doch „Puffer" gebe, die letztlich in die Taschen der Pflegedienste fließen ?

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