Die Zahl der Pensionäre und Pensionärinnen des öffentlichen Dienstes stieg nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auch zum Januar 2008 gegenüber dem Vorjahr weiter an. Am stärksten wuchs deren Zahl - wie schon in den letzten Jahren - bei den Ländern, zum Januar 2008 mit einer Steigerung von 5,1% auf 486 000 Personen gegenüber dem Januar 2007.

Seit den 1990er Jahren hält dieser Trend bei den Ländern an; eine Steigerung wie in 2008 war jedoch zuletzt im Jahr 2002 zu beobachten. Im Bereich des Bundes stieg die Zahl der Pensionäre und Pensionärinnen bei den ehemaligen Beamten und Beamtinnen des Bundes um 2,6% (auf rund 56 000) und bei den ehemaligen Berufssoldaten und -soldatinnen um 1,2% (auf 66 000) gegenüber dem Januar 2007. Bei den Gemeinden gab es 0,9% mehr Pensionäre und Pensionärinnen als im Vorjahr, deren Zahl betrug im Januar 2008 rund 71 000 Personen.

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Von den rund 41 800 Neupensionären und -pensionärinnen von Bund, Ländern und Gemeinden, welche im Verlauf des Jahres 2007 in das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem eintraten, erreichte gut ein Drittel (35,6%) die Regelaltersgrenze von 65 Jahren (2006: 35,3%). Der Anteil der Neupensionäre und -pensionärinnen, die wegen Dienstunfähigkeit frühzeitig aus dem aktiven Dienst ausschieden, ging gegenüber dem Vorjahr leicht von 19,7% auf 19,2% zurück. Die Antragsaltersgrenze 63 Jahre erreichten 20,1% der in den Ruhestand eingetretenen ehemaligen Beamten und Beamtinnen (2006: 20,4%). Auf die Antragsaltersgrenze 60 Jahre entfiel mit 7,1% ein leicht höherer Anteil als noch ein Jahr zuvor (6,1%). Die besondere Altersgrenze, wie sie etwa im Aufgabenbereich der Polizei gilt, erreichten 15,2% (2006: 15,0%). Vorruhestandsregelungen und sonstige Gründe machten einen Anteil von 2,9% an den Pensionierungen aus (2006: 3,6%).

 

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