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Der Gesundheitsausschuss hat den Weg für das schwarz-rote Gendiagnostikgesetz freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von Union und SPD verabschiedete der Ausschuss am Mittwochvormittag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen" (16/10532, 16/10582) in modifizierter Fassung.

Die Fraktionen von FDP und Die Linke enthielten sich, während die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ablehnte. Keine Zustimmung fand ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (16/3233) zum selben Thema.

Ziel des Regierungsentwurfs, der am Freitag abschließend im Bundestagsplenum behandelt werden soll, ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich genetischer Untersuchungen zu stärken und gleichzeitig Missbrauch von Untersuchungsergebnissen zu verhindern. So sollen genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Erlauben Untersuchungen eine Voraussage über die Gesundheit der untersuchten Person oder eines ungeborenen Kindes, soll eine Beratung vor und nach der Untersuchung zwingend vorgeschrieben werden. "Genetische Beratung soll einem Einzelnen oder einer Familie helfen, medizinisch-genetische Fakten zu verstehen, Entscheidungsalternativen zu bedenken und individuell angemessene Verhaltensweisen zu wählen", heißt es in dem Entwurf.

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