Zur Behauptung des GKV-Spitzenverbandes, den Krankenkassen entstünden durch fehlerhafte Abrechnungen der Krankenhäuser ein Schaden in Höhe von 1,5 Mrd. Euro, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: "Das ist schlichtweg falsch, ja sogar böswillig. So sollten Vertragspartner nicht miteinander umgehen.

Die Chefin der Barmer Ersatzkasse selbst, Birgit Fischer, hat sich im Februar eindeutig schützend vor die Krankenhäuser gestellt, in dem sie sagte, dass ihnen ?keine böse Absicht? zu unterstellen sei. Sie sagte weiter, dass es ?an dem sehr komplizierten Kodierungssystem für die Abrechnungen liege? Bei der Behandlung eines Patienten muss aus ca. 13.315 Diagnosen und 27.000 Prozeduren eine Dokumentation erstellt werden.

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Prüfungen die im Nachhinein erfolgen, eröffnen zwangsläufig Interpretationsspielräume, die nichts mit Falschabrechnungen zu tun haben. Im Ergebnis werden den Kliniken jährlich 600 Mio. Euro weggekürzt. Dabei geht es nicht um Falschabrechnungen, sondern um die Resignation der Kliniken vor rechtlichen Auseinandersetzungen, die der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) derart betreibt, dass den Krankenhäuser unzumutbare Bürokratie und Kosten entstehen und ärztliches Personal gebunden wird.

Als Beispiel für den hemmungslosen und im Grenzbereich der sozialen Verantwortung liegenden Durchsetzungswillen der Kassen kann das Urteil des Bundessozialgerichts gelten, dass es einer Kasse verwehrte, einem Krankenhaus nachträglich die Abrechnung für die Versorgung eines körperlich beeinträchtigten Patienten zu kürzen. Die Kasse hatte verlangt, dass der Patient entlassen wird, obwohl die nötige Anschlussversorgung nicht gesichert war."

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