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Foto: Pabst Science PublishersSeit 2004 können gesetzliche Krankenkassen Bonusprogramme für Gesundheitsförderung und Prävention auflegen. Eine Arbeitsgruppe der Hochschule Neubrandenburg hat Daten der Innungskrankenkasse-Nord evaluiert und die Effizienz des Bonusprogramms belegt.

Bei dem betreffenden "Bonussystem sollten die Versicherten neben primärpräventiven Maßnahmen auch die sekundärpräventiven Interventionen in Anspruch nehmen." Einerseits wurden Offerten zu den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Genuss- bzw. Suchtmittelkonsum geboten. Anderseits wurde zu diversen Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen eingeladen. Der Bonus besteht in einer Erstattung der Praxisgebühr - maximal 160 Euro pro Jahr.

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