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Das Bundeskabinett hat heute die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (MPGVwV) beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten und für mehr Sicherheit bei Medizinprodukten sorgen. Auslöser war der Brustimplantateskandal im Dezember 2011.

Die Maßgaben des Bundesrates wurden umgesetzt. Sie berühren nicht den Kernbestand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift.

Mit der Vorlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes möchte die Bundesregierung einen Beitrag zur Optimierung der Überwachung im Medizinproduktebereich leisten. Ausgelöst durch den PIP-Brustimplantateskandal wird seit Dezember 2011 über die Sicherheit von Medizinprodukten diskutiert. Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird ein wichtiger nationaler Baustein in Richtung auf mehr Sicherheit bei Medizinprodukten gelegt.

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