Zu dem BSG-Urteil vom 18.01.2011 über die Zahlungspflicht der Jobcenter für privat versicherte ALG-II-Empfänger erklärt die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer: "Nachdem das Bundessozialgericht der privaten Krankenversicherung deutlich höhere Zahlungen aus den Jobcentern verschafft hat, muss der Betrag für die gesetzlich versicherten ALG-II-Empfänger selbstverständlich auch angepasst werden.

Es kann nicht sein, dass die Jobcenter für Versicherte der gewinnorientierten privaten Krankenversicherung deutlich mehr zahlen als für Menschen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse sind".

Hintergrund: Die durchschnittlichen Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für ALLE Mitglieder belaufen sich in diesem Jahr auf rund 278 Euro pro Mitglied und Monat. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten jedoch von den Jobcentern pro ALG-II-Empfänger lediglich 131,34 Euro.

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