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Foto: aboutpixel.deWie viele Noten, Begutachtungen und Qualitätsprüfungen verträgt der deutsche Pflegemarkt? Das wirklich Neue in der Qualitätssicherung der Pflege durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem letzten Jahr ist die Regelungsdichte sowie das Nebeneinander von Pflegewissenschaft, Sozialgerichtsbarkeit und Verbraucherinformation.

Die im Juli diesen Jahres veröffentlichten Empfehlungen des Beirates zur Evaluation der Pflege- Transparenzvereinbarungen fordern, die Öffentlichkeit über Aussagekraft, Reichweite und Weiterentwicklungsbedarf der Benotung der Pflegeheime und ambulanten Dienste besser zu informieren und den eingeschlagenen Weg der Pflege-Transparenzvereinbarungen "ohne etwaige Aussetzung" weiter zu verfolgen.

Das Sozialgericht in Münster hält gerade dies für nicht verantwortbar und meint, dass die Darstellung der Transparenzberichte für den Leser nicht nachvollziehbar, sondern vielmehr irreführend sei. Der Verband der Ersatzkassen ist stolz, das 17 Millionen mal ratsuchende Verbraucher das Internet genutzt haben, um sich über Pflegeheime, Qualitätsberichte und Pflegenoten zu informieren.

Was Pflegewissenschaftler auf 332 Seiten zu den Benotungen sagen ist für den ratsuchenden Verbraucher nicht unbedingt immer verständlich. Wer weiß schon was die Berücksichtigung von pflegesensitiven Outcomes oder pflegesensitiven Risikokriterien ist oder was hinter der Beiratsforderung steckt, die Funktion und Bedeutung der Transparenzkriterien im Sinne einer Transparenz darzulegen und zu differenzieren.

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